Dieter Franz und Handan Özgüven (SPD): Kritik und Ablehnung an geplanter Änderung der Ausrufung des

Handan Özgüven, MdLDieter Franz, MdL

Die Hessische Landesregierung hat ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) und des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgelegt, welches demnächst im Hessischen Landtag behandelt wird. Der Entwurf enthält u.a. die Änderung von § 34 HBKG, der die Feststellung und das Ende des Katastrophenfalles regelt. Bisher ruft die untere Katastrophenschutzbehörde (Landräte/-innen, Oberbürgermeister/-innen) den Katastrophenfall in alleiniger Verantwortung aus. Zukünftig soll die Ausrufung nur im Einvernehmen mit dem Ministerium möglich sein.

„Diese Änderung, die die kommunale Verantwortung vor Ort und die Handlungsfähigkeit durch den Ministervorbehalt einschränkt, wird von der SPD-Fraktion strikt abgelehnt. Eine Notwendigkeit zur Änderung von § 34 HBKG ist sachlich nicht gegeben. Der einzige, in Hessen bisher aufgetretene, strittige Fall, war die Ausrufung des Katastrophenfalles von CDU-Landrat Michael Cyriax (Main-Taunus-Kreis) im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise. Diesen Einzelfall als Argument für eine Veränderung der Zuständigkeiten heranzuziehen, ist total überzogen und praxisfremd. Diese Einschätzung und Kritik wird sowohl von den Landräten/-innen, Oberbürgermeistern und Hilfsorganisationen geteilt, die dieser Neuregelung ebenfalls kritisch und ablehnend gegenüberstehen,“ sagten der feuerwehrpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Dieter Franz und die SPD-Landtagsabgeordnete Handan Özgüven.